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Inzidenz über 100: Landkreis Regen zieht Notbremse

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Regen. Der Anstieg der Coronainfektionen im Landkreis Regen hat nun auch Auswirkungen auf die Landkreisbürger. So wurde, wie es in einer Pressemitteilung heißt, am Freitag (26. März) offiziell festgestellt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz bei über 100 Fällen auf 100.000 Einwohner liegt. „Wir haben heute eine Inzidenz von 135, dies hat zwangsläufig unter anderem zur Folge, dass in der kommenden Woche nur noch Notbetreuung in Kindertagesstätten möglich ist“, sagt Landrätin Rita Röhrl.

Ab Sonntag (28. März) gilt im Landkreis Regen wieder die Ausgangssperre. Foto: geralt/pixabay.com

Nachdem nunmehr wieder dreimalig in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wurde, muss das Landratsamt entsprechend der verbindlichen Verordnung des Freistaates Bayern zuletzt erreichte Lockerungen wieder außer Kraft setzen. So gilt ab kommenden Sonntag (28. März) erneut die nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis jeweils 5 Uhr morgens. Jeweils ganztägig ist ab Sonntag auch wieder die strengere Kontaktbeschränkung zu beachten, wonach sich Angehörige aus einem Haushalt nur noch mit einer einzigen haushaltsfremden Person treffen dürfen. Ausgenommen sind hier nur Kinder im Alter unter 14 Jahren. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Aus „Click & Meet“ wird wieder „Click & Collect“

Auch für den Einzelhandel gibt es laut Presseinformation wieder Einschränkungen. „Aus Click & Meet muss nun wieder Click & Collect werden“, bedauert die Landrätin. So dürfen keine Kunden mehr in die Geschäfte, Waren dürfen aber abgeholt werden. Untersagt sind auch Präsenzangebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung. Ebenso nicht erlaubt ist der Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht in Präsenzform. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Betrieb von Fahrschulen erlaubt, auch Erste-Hilfe-Kurse dürfen unter Beachtung der Auflagen der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abgehalten werden.

da Hog’n

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