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Landkreis Regen: „Nur wenige Geimpfte kommen in die Klinik“

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Regen. Die landesweite Corona-Ampel steht weiterhin auf Grün. Im Landkreis Regen liegt die Inzidenz derzeit bei 142,3 Coronafällen auf 100.000 Einwohner. Wie die Gesundheitsabteilung im Landratsamt Regen am Dienstagvormittag mitteilte, werden derzeit elf Landkreisbürger aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion in einer Klinik behandelt, drei davon intensivmedizinisch.

Im Landkreis Regen wurden bis dato 45.201 Erst-, 47.488 Zweit- und 946 Auffrischimpfungen verabreicht. Symbolfoto: pixabay.com/ KitzD66

In diesen Tagen gab es einen Todesfall zu vermelden: Eine über 80-jährige Frau mit Vorerkrankungen verstarb mit einer Coronainfektion. Landkreispressesprecher Heiko Langer weist darauf hin, „dass von den 40 Landkreisbürgern, die seit dem 1. Juli im Krankenhaus behandelt wurden, lediglich fünf einen vollen Impfschutz hatten“. Zudem gebe es bisher im Landkreis keinen Toten, der an einer Coronainfektion gestorben ist und einen vollständigen Impfschutz hatte.

„68,4 Prozent aller Bürger ab zwölf Jahren voll geimpft“

Zuletzt waren die mobilen Impfteams im Landkreis Regen unterwegs, um in den Senioren- und Pflegeeinrichtungen Auffrischimpfungen zu verabreichen. In den kommenden Tagen gibt es neben dem Impfangebot im Impfzentrum auch mobile Corona-Schutzimpfungen. Mittlerweile wurden im Landkreis Regen 45.201 Erst-, 47.488 Zweit- und 946 Auffrischimpfungen durchgeführt. „Demnach haben 68,4 Prozent aller Bürger ab zwölf Jahren einen vollständigen Impfschutz“, so der Sprecher weiter. Dass die Zahl der Zweitimpfungen höher als die der Erstimpfungen ist, liege daran, dass Impfungen mit dem Einmalvakzin von Johnson & Johnson sowie Impfungen nach einer Infektion sofort als Zweitimpfung erfasst werden.

Elf Landkreisbürger werden derzeit wegen einer Coronainfektion in einer Klinik behandelt, teilt das Landratsamt mit.

Nachdem in diesen Tagen weitere Erleichterungen in Kraft getreten sind, weisen die Verantwortlichen aus dem Landratsamt Regen darauf hin, dass in vielen Bereichen der Gastronomie und bei Veranstaltungen unter 1.000 Personen zwar keine Kontaktdaten erfasst werden müssen, aber trotzdem die 3G-Regeln gelten. „Ab einer Inzidenz von mehr als 35 darf nur Geimpften, Genesenen und Getesteten der Einlass gewährt werden“, informiert Langer. Wobei bei geschlossenen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern in Clubs und Diskotheken und auch bei körpernahen Dienstleistungen die Kontaktdaten der Kunden nach wie vor erhoben werden müssen.

In einigen Bereichen, wie der Besuch von Diskotheken oder Clubs, ist als Testnachweis ein PCR-Test zum Einlass erforderlich, während ein Schnell- oder Selbsttest nicht ausreicht. Es wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass beim Besuch von Clubs und Diskotheken auch Schülerinnen und Schüler über einen PCR-Testnachweis verfügen müssen. Die Vorlage eines Schülerausweises ist in diesem Fall nicht ausreichend. Neu ist seit Dienstag, 19. Oktober, auch, dass das Personal, das in Kundenkontakt steht und weder genesen noch geimpft ist, mindestens zwei Mal pro Woche einen Testnachweis vorlegen muss. In denjenigen Bereichen, bei denen die Gäste einen PCR-Test-Nachweis benötigen, ist auch beim Personal mit Kundenkontakt ein PCR-Test-Nachweis erforderlich.

da Hog’n

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